§ 1 Grundlage und Geltungsbereich dieser Bedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauleistungen gelten nicht nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Besteller.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführungen von Bauleistungen getroffen werden, sind in dem Bauvertrag oder Auftragsbestätigung schriftlich niederzulegen.
§ 2 Vertragsgestaltung
Inhalt und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen des Vertrages.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
An die angegebenen Preise halten wir uns 4 Kalenderwochen gebunden.
An uns erteilte Aufträge werden erst wirksam, durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Leistung.
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§ 4 Lieferungen/Leistungen
Ein Fertigstellungstermin ist nur dann vereinbart, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt ist.
Kann ein bestätigter Termin von unserer Firma nicht eingehalten werden durch höhere Gewalt oder aus einem Grund, der nicht durch uns verschuldet wurde, ist dieser Verzug nicht unserer Firma anzulasten.
Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die zu Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften von unserer Firma zu stellen.
Bei der Berechnung des Auftrags nach Aufwand sind die Preise für verwendete Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für Arbeitsleistungen, die Fahrt-und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.
Bei Vereinbarungen mit einem Festpreis ist dieser verbindlich und schließt alle mit der Durchführung des Auftrags verbundenen Kosten und Auslagen ein. Die Firma behält sich das Recht vor, die Berechnung des Auftrags nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.
Mehrkosten die für Leistungen entstehen, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind, deren Notwendigkeit sich aber vor oder während der Bauzeit herausstellen, sind in jedem Falle von den Bauherren zu tragen.
§ 5 Preise/Zahlungsbedingungen
Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer.
Die Rechnungssumme ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens/Bauabschnitts sofort ohne jeden Abzug fällig.
Bei größeren Bauvorhaben und Vorbestellen von Baustoffen werden Vorkasse/Abschlagsrechnungen vereinbart.
Die gelieferte oder eingebaute Bauteile /Baustoffe bleiben bis zu Bezahlung der Rechnung und bestehenden Forderungen unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Kunden Zinsen in Höhe von2%über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug des Kunde/ Auftragnehmer sind wir zur Rückholung der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
§ 6 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern. Die Feststellung der Mängel muss unverzüglich bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.
Die Gewährleistung für Baudienstleistungen für private Bauherren beträgt5 Jahre.
Falls nichts anderes vereinbart ist, gilt allgemeine Gewährleistungsfrist nach VOB.
Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Besteller/Bauherr seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Mängel eines Teils des Bauabschnitts berechtigen den Besteller/Bauherrn nicht, den gesamten Bauabschnitt zu beanstanden.
Materialrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen.